Bürgerhilfe Ingolstadt KiTa GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-Str. 14, 85049 Ingolstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 29.9.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und 7 (Jahresabschluß, Ergebnisverwendung,Vermögensanfall bei Auflösung) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 3.4.2009 hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma) und 5 (Geschäftsführung,Vertretung), 6 (weitere Organe) der Satzung beschlossen. Neue Firma: bürgerhilfe ingolstadt KiTa GmbH. Geschäftsanschrift: Josef-Ponschab-Str. 14, 85049 Ingolstadt.
Bürgerhilfe Ingolstadt KiTa GmbH, Ingolstadt, (Josef-Ponschab-Str. 14, 85049 Ingolstadt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.5.2008. Gegenstand des Unternehmens: Das Unternehmen verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung der Kinder- und Jugendpflege, speziell durch den Betrieb von Kindertagesstätten und die Durchführung von Stadtranderholungsaktivitäten für Kinder; aber auch die Altenhilfe, das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege, letzteres vor allem durch Unterstützung der Bürgerhilfe Ingolstadt e. V. und der Bürgerhilfe Ingolstadt Sozialstation GmbH, das Unternehmen ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb von Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsbefugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfeffer, Sabine, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Betriebsteils " Kindertagesstätte" der Bürgerhilfe e.V. mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt VR 135). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.