b k s Kusnierz & Heyen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelmshaven, Gökerstraße 125 m, 26384 Wilhelmshaven.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover, PR 200393) am 10.09.2010 wirksam geworden.
b k s Kusnierz & Heyen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelmshaven, Gökerstraße 125 m, 26384 Wilhelmshaven.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2010 im Wege des Formwechsels in die BKS Kusnierz und Heyen Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wilhelmshaven umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
b k s Kusnierz & Heyen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelmshaven, Gökerstraße 125 m, 26384 Wilhelmshaven.Der Eintragungstext lfd. Nr. 6 Spalte 2 wird wie folgt wegen eines Schreibfehlers berichtigt: Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 30.677,51 um EUR 322,49 auf EUR 31.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital) sowie weiterhin in § 12 (Beschlussfassung) und § 19 (Bekanntmachungen) zu ändern.