HRB 156710 B: b-trend-setting gUG (haftungsbeschränkt), Berlin, Lahnstraße 19, 12055 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Geschäftsjahr).
HRB 156710 B: b-trend-setting gUG (haftungsbeschränkt), Berlin, Lahnstraße 19, 12055 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: b-trend-setting gUG (haftungsbeschränkt)
HRB 156710 B: Firma / Name vormals: b-trend-setting UG (haftungsbeschränkt) media & more, Berlin, Lahnstraße 19, 12055 Berlin. Firma: b-trend-setting gUG (haftungsbeschränkt) media & more; Gegenstand: Das Anbieten, die Durchführung und die Förderung von Integrations-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und -projekten, Beratung und Training in verschiedenen Formaten und für verschiedene Altersgruppen, lokal, regional, national und global. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) Betrieb einer oder mehrerer genehmigter Schulen zur Aus- und Weiterbildung fachtheoretischer und fachpraktischer Handlungskompetenzen, b) Entwicklung, Realisierung und Evaluierung von Schulungs- Bildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Lehre sowie Förderung neuer Lehrmethoden, c) Förderung und Durchführung von Projekten, Initiativen, Aktionen und Kampagnen zur Unterstützung eben dieser Zwecke, d) Durchführung von Projekten zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zweckes zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszweckes kann sie auch Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen Körperschaften beteiligen, sofern dies den Gemeinnützigkeitsstatus nicht gefährdet. Die Gesellschaft verfolgt die in § 2 festgelegten gemeinnützigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßíge Zwecke verwendet werden; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , u.a. geändert in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Gemeinnützigkeit) und 7 (Vertretung).