HRA 30512: b2system GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Kohlenhofstr. 10, 67663 Kaiserslautern. Neuer Sitz: Haibach. Geschäftsanschrift: Auf dem Berg 1, 63808 Haibach. Der Sitz ist nach Haibach (jetzt Amtsgericht Aschaffenburg, HRA 5642) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 5642: b2system GmbH & Co. KG, Haibach, Auf dem Berg 1, 63808 Haibach. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf dem Berg 1, 63808 Haibach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: b2system Geschäftsführungs GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31728). Der Sitz ist von Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30512) nach Haibach verlegt.
HRA 30512:b2system GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Kohlenhofstr. 10, 67663 Kaiserslautern.(Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Software, den Internethandel, Hosting und Consulting sowie der Vertrieb von Softwarelösungen und Vermarktung von Online-Shops im B2B und B2C Bereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kohlenhofstr. 10, 67663 Kaiserslautern. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: b2system Geschäftsführungs GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31728). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der b2system GmbH, Sitz Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31331) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.