HRA 57049 B: bab.consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, Eichenallee 66, 14050 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage das Einzelunternehmen, bab.consuling e.K., mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53444 B), als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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