BAUELEMENTE - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Landau, Landau in der Pfalz (Römerstraße 80, 76275 Ettlingen). Der Sitz ist nach Ettlingen (jetzt Amtsgericht Mannheim HRB 704910) verlegt.
bauelemente GmbH, Ettlingen (Römerstr. 80, 76275 Ettlingen). Bestellt als Geschäftsführer: Link, Thomas, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Link, Rolf, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Link, Thomas, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
bauelemente GmbH, Ettlingen (Römerstr. 80, 76275 Ettlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.1997 mit Änderung; zuletzt geändert am 21.12.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2008 mit Nachtrag vom 11.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2832) nach Ettlingen verlegt. Firma geändert, bisher: "BAUELEMENTE - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Landau"; nun: "bauelemente GmbH". Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Bauteilen, vorzugsweise für den Innenausbau und die Übernahme von Vertretungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Link, Rolf, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Link, Thomas, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2008 mit Nachtrag vom 11.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.02.2008 mit jeweiligem Nachtrag vom 11.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BAUELEMENTE - Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 360190) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.