HRB 9848 KI: baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, Kaltenkirchen, Kieler Str. 2, 24568 Kaltenkirchen. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, Kaltenkirchen, Kieler Str. 2, 24568 Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, Kaltenkirchen, Kieler Str. 2, 24568 Kaltenkirchen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Kieler Str. 2, 24568 Kaltenkirchen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsplans vom 08.04.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.07.2009 ist die baupro Limited mit Sitz in Birmingham/GB (Companies House Cardiff, Nr. 5876458)-übertragender Rechtsträger- im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, Kaltenkirchen(Funkenberg 6, 24568 Kaltenkirchen). 1. Es ist ein Verschmelzungsplan vom 08.04.2009 beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt, die baupro Limited, eine Kapitalgesellschaft nach englischem Recht (Private Company Limited by Shares) mit dem Sitz in Birmingham, b) als aufnehmende Gesellschaft beteiligt die baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Kaltenkirchen. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Companies House Cardiff, Nr. 5876458, b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HR B 9848 KI. 4. a) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter: Ein Abfindungsangebot nach § 122i UmwG entfällt, da die übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jedes Mitglied der baupro Limited beim High Court in London die Einberufung einer Gesellschafterversammlung (meeting of members) beantragen. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH nach § l22a Abs. 2 i. V. in. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Diese Rechte stehen den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH gem. § l22a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH unter deren Geschäftsanschrift Funkenberg 6, 24568 Kaltenkirchen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genauere Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der baupro Limited bestimmen sich nach Reg. 11, 14 CCBMR. Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der baupro Limited beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan zustimmen (vg. Reg. 14 CCBMR). Unter der vorgenannten Anschrift (Funkenberg 6, 24568 Kaltenkirchen) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden..
baupro Vertriebs- und Projektmanagement GmbH, Kaltenkirchen(Funkenberg 6, 24568 Kaltenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 01.02.2008. Gegenstand: Vermittlung von Bauleistungen im Bereich Geschossaufstockung, An- und Umbauten, Neubau und Sanierung. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Feilke, Martin, * ‒.‒.‒‒, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.