HRB 590240: bbs Verwaltungsgesellschaft mbH, Radolfzell am Bodensee, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Liquidatoren können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Liquidator: Bihler, Bernhard Otto Josef, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführerin: Bihler, Fleurine, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 590240: bbs Verwaltungsgesellschaft mbH, Radolfzell am Bodensee, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee. Bestellt als Geschäftsführerin: Bihler, Fleurine, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Runzer, Rainer, Mühlheim an der Donau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 590240:bbs Verwaltungsgesellschaft mbH, Radolfzell am Bodensee, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee.Bestellt als Geschäftsführer: Runzer, Rainer, Mühlheim an der Donau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sterk, Michael, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 590240:bbs Verwaltungsgesellschaft mbH, Eigeltingen, Hermann-Laur-Straße 4, 78253 Eigeltingen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Radolfzell am Bodensee. Neue Geschäftsanschrift: Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.