Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Dr. Burkhardt, Georg, Oberschönau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.12.2022
Lohner |
HRB 79030: bbv-Computerdienst GmbH, München, Barerstraße 14, 80333 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karolinenplatz 1, 80333 München. Prokura erloschen: Knauer, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 79030: bbv-Computerdienst GmbH, München, Barerstraße 14, 80333 München. Der mit der bbv-Beratungsdienst, Gesellschaft des Bayerischen Bauernverbandes für landwirtschaftliche Steuerhilfe mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 74430) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.12.1989 ist durch Vertrag vom 14.7.2021 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.7.2021 hat zugestimmt.
HRB 79030:bbv-Computerdienst GmbH, München, Barerstraße 14, 80333 München.Einzelprokura: Knauer, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒.
BBV-Betriebsberatung und Computerdienst GmbH, München, Barerstraße 14, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: bbv-Computerdienst GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand ist es, den Gesellschafter und dessen Tochterunternehmen im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuerberatung durch die Erbringung von Leistungen der Datenverarbeitung und der Telekommunikation, durch die Entwicklung und die Bereitstellung von EDV-Systemen einschließlich von Software sowie durch die Erbringung von anderen Dienstleistungen und Nebenleistungen zu unterstützen. Ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit der Unterstützung des Gesellschafters besteht: a) Erbringung von Leistungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, b) Herstellung und Verbreitung von Druckwerken und anderen Medien, c) Herstellung und Verbreitung von Datenbanken, d) IT-Beratung, Schulung und IT-Service, e) Handel mit Hard- und Software. Der Geschäftsbetrieb mit den Mandanten des Gesellschafters ist zulässig, wenn er geeignet ist, die Leistungserbringung des Gesellschafters zu ergänzen oder zu unterstützen. Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen des steuerberatenden Berufes im Sinne des § 3, der öffentlichen Verwaltung oder mit sonstigen Nichtgesellschaftern ist zulässig, wenn er geeignet ist, die Leistungserbringung des Gesellschafters zu unterstützen oder zu ergänzen.
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