bebina GmbH, Oldenburg (Mittelweg 40 i, 26127 Oldenburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers bebina e. K. Inhaber Patricia Lauer-Hmaidi (Amtsgericht Oldenburg HRA 201281) am 24.04.2008 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen.
bebina GmbH, Oldenburg (Mittelweg 40 i, 26127 Oldenburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma bebina e.K. Inhaber Patricia Lauer-Hmaidi mit Niederlassung in Oldenburg auftretenden Kaufmann Lauer-Hmaidi, Patricia übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.