HRB 4178: behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH, Hadamar, Gymnasiumstraße 12, 65508 Hadamar. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH, Hadamar, Gymnasiumstraße 12, 65508 Hadamar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH, Hadamar, Gymnasiumstraße 12, 65508 Hadamar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn (Az. 9 IN 189/12) vom 30.11.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH, Hadamar, (Gymnasiumstraße 12, 65508 Hadamar).Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb eines Verlages, die Akquisition von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Druckerzeugnissen, deren Veröffentlichung und Verbreitung sowie alle artverwandten Tätigkeiten, ebenso der Import von Waren aller Art weltweit und deren Vertrieb in Europa.
behördenunabhängiger Stadt- und Kommunalverlag GmbH, Hadamar (Gymnasiumstraße 12, 65508 Hadamar). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2007 mit Änderung vom 19.11.2007. Gegenstand: ist der Betrieb eines Verlages, die Akquisition von Geschäftsanzeigen zur Finanzierung der Herstellung von Druckererzeugnissen, deren Veröffentlichung und Verbreitung sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Kramer, Oliver, Meudt-Eisen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.