benedo services GmbH, Meerbusch, Hauptstraße 92, 51709 Marienheide. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
benedo services GmbH, Meerbusch, Hauptstraße 92, 51709 Marienheide. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
benedo services GmbH, Meerbusch, Chopinstr. 16, 40670 Meerbusch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 92, 51709 Marienheide. Nach Wohnortwechsel nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Seidl, Ernst Ulrich, Locarno/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
benedo Services GmbH, Staufen im Breisgau (Chopinstraße 16, 40670 Meerbusch). Sitz verlegt; nun: Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 14480). Das Registerblatt ist geschlossen.
benedo services GmbH, Meerbusch (Chopinstr. 16, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13. Juli 1988. Die Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Staufen (bisher AG Freiburg HRB 311008) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Vertrieb und die Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern und EDV-Anlagen in Verbindung mit Anwendeprogrammen und Dienstleistungen, die Produktion von Softwaren und Hardware, die Veranstaltung von Seminaren und Schulungen, desweiteren der Handel und der Vertrieb mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art sowie die Betriebsberatung und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Seidl, Ernst Ulrich, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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