HRB 99050: berg - expo GmbH, Hamburg, Kulemannstieg 20, 22457 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 493/19) vom 01.02.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 99050: berg - expo GmbH, Hamburg, Kulemannstieg 20, 22457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um die neuen §§ 5 und 6 beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen verschiebt sich dementsprechend. Bestellt Geschäftsführer: Bisping, Ulrich Gisbert, Drensteinfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Berg, Jens, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 99050:berg - expo GmbH, Hamburg, Kulemannstieg 20, 22457 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.075,00 EUR auf 51.075,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der intur system GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 96944) beschlossen. 51.075,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der intur system GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 96944) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
berg - expo GmbH, Hamburg (Kulemannstieg 20, 22457 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2006. Gegenstand: Die Erbringung sämtlicher Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Messebaus, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Berg, Jens, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Berg, Jens, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Jens Berg e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 102574) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.04.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.11.2006 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.