HRB 117189 B: berlin team GmbH Werbung und Kommunikation, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
berlin team GmbH Werbung und Kommunikation, Berlin, Klosterstr. 64, 10179 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
berlin team GmbH Werbung und Kommunikation, BerlinKlosterstr. 64, 10179 Berlin. Firma: berlin team GmbH Werbung und Kommunikation Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Klosterstr. 64, 10179 Berlin Gegenstand: Die Planung und Durchführung sämtlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Multimediaprojekten, des Weiteren die Herausgabe von Druckerzeugnissen wie z.B. Magazinen im eigenen Namen und im Kundenauftrag. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Keßling, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Schönefeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Münsinger, Holger, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.11.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der berlin team AG Werbung und Kommunikationw mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84611 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.11.2008;31.12.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..