HRB 8951: bertronic GmbH, Hamm, Werler Straße 80, 59063 Hamm. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hellweg 45, 59063 Hamm.
HRB 8951: bertronic GmbH, Hamm, Werler Straße 80, 59063 Hamm. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Hamm, HR A 4033) am 15.11.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8951: bertronic GmbH, Hamm, Werler Straße 80, 59063 Hamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Werler Straße 80, 59063 Hamm. Gegenstand: Handel mit elektronischen Artikeln und Zubehör sowie der Online-Handel mit diesen Artikeln. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Handelswaren elektronisch und über Geschäftsstellen vertreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Korkmaz, Deniz, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der bertronic e.K. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR A 4033) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.