HRB 95075 B: bestahi gGmbH, Berlin, Neumannstraße 13, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 95075 B: bestahi gGmbH, Berlin, Neumannstraße 13, 13189 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Liquidator: Zenker, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 95075 B: bestahi gGmbH, Berlin, Neumannstraße 13, 13189 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. bestahi gGmbH; Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Zweck des Unternehmens ist, die Eingliederung körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderter Menschen in die Gesellschaft und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Diese Förderung soll hauptsächlich durch Schaffung von Arbeits- und Zuverdienstplätzen mit begleitender sozialpädagogischer und psychosozialer Betreuung realisiert werden. Zweck des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die Errichtung von gastronomischen Einrichtungen sowie deren Betrieb nach Erteilung der entsprechenden Genehmigungen. Die oben genannten Geschäfte sollen als lntegrationsprojekte im Sinne des § 132 Abs.1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c.) der Abgabenordnung geführt werden, wobei mindestens 40 vom Hundert der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs 1. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten Gewinnanteile nur im Rahmen des § 58 Ziff. 2 der Abgabenordnung, soweit und solange die Gesellschafter steuerbegünstigte Körperschaften sind und die erhaltenen Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken verwenden. Die Bildung einer Rücklage ist im Rahmen des § 58 Ziff. 6 derAbgabenordnung zulässig, soweit diese erforderlich ist, damit die Gesellschaft ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen kann. Darüber hinaus ist die Bildung einer freien Rücklage nach Maßgabe des § 58 Ziff. 7 a.)derAbgabenordnung zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt ihr Vermögen an den Landesverband des deutschen Paritätitischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat. Die Gründung von Zweigniederlassungen im Inland ist zulässig. Rechtsform: Die Eintragung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 95075 B: bestahi GmbH, Berlin, Neumannstraße 13, 13189 Berlin. Firma: bestahi GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Neumannstraße 13, 13189 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens).
bestahi gGmbH, Berlin, Kastanienallee 23, 10435 Berlin. Gegenstand: 1. Zweck des Unternehmens ist die Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in die Gesellschaft und die Förderung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Förderung soll hauptsächlich durch Schaffung von Arbeits- und Zuverdienstplätzen mit begleitender sozialpädagogischer und psychosozialer Betreuung realisiert werden. Zweck des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die Errichtung von gastronomischen Einrichtungen sowie deren Betrieb nach Erteilung der entsprechenden Genehmigungen. 3. Die oben genannten Geschäfte sollen als Integrationsprojekte im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabeordnung geführt werden, wobei mindestens 40 vom Hundert der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs sind. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten Gewinnanteile nur im Rahmen des § 58 Ziff. 2 der Abgabeordnung, soweit und solange die Gesellschafter steuerbegünstigte Körperschaften sind und die erhaltenen Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken verwenden. Die Bildung einer Rücklage ist im Rahmen des § 58 Ziff. 6 der Abgabeordnung zulässig, soweit diese erforderlich ist, damit die Gesellschaft ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen kann. Darüber hinaus ist die Bildung einer freien Rücklage nach Maßgabe des § 58 Ziff. 7 a) der Abgabeordnung zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt ihr Vermögen an den Landesverband des deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat. 7. Die Gründung von Zweigniederlassungen im Inland ist zulässig. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..
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