Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Mit der
"Mayer-Kuvert-network GmbH", Heilbronn (Amtsgericht
Stuttgart HRB 107111)
wurde am 24.11.2023 ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen, dem
die Gesellschafterversammlungen am 13.09.2023 und am
24.11.2023 zugestimmt haben.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
06.12.2023
Lehr |
18 |
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Prokura erloschen:
Gamm, Susanne, Neckarsulm, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.08.2023
Boßler-Büche |
HRB 727394: bestpac GmbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 65, 74078 Heilbronn. Prokura erloschen: Minor, Stephan, Winterwerb, * ‒.‒.‒‒.
HRB 727394: bestpac GmbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 65, 74078 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Hennig, Klaus, Möckmühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 727394: bestpac GmbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 65, 74078 Heilbronn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Minor, Stephan, Winterwerb, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lucas Baden Creativ GmbH", Bad Ems (Amtsgericht Koblenz HRB 21911) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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