betotech Lausitz Verwaltungs-GmbH, Zittau (Leipziger Chaussee 191 g, 06112 Halle). Die Verschmelzung wurde am 27.11.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
betotech Lausitz Verwaltungs-GmbH, Zittau (Dittelsdorfer Str. 11/13, 02763 Zittau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht HRA 200264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
betotech Lausitz Verwaltungs-GmbH, Zittau (Dittelsdorfer Str. 11/13, 02763 Zittau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Heidelberger Beton GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht HRA 200264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
betotech Lausitz Verwaltungs-GmbH, Zittau (Dittelsdorfer Str. 11/13, 02763 Zittau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eisoldt, Andreas Michael, Meister der Bauindustrie, Zittau; Hiller, Günter, Zittau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dörr, Ulrich, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.