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a)
betterplace.org gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Schlesische Straße 26, 10997 Ber-
lin
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung gemeinnütziger, mild-
tätiger und kirchlicher Zwecke
im In- und Ausland, die nachhal-
tig dem Gemeinwohl dienen. Die
Förderung kann den gesamten je-
weils geltenden Katalog des § 52
Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54
AO umfassen.
(2) Zur Verwirklichung des Sat-
zungszwecks
a. gemäß (1) entwickelt und be-
treibt die Gesellschaft Inter-
net-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org, die in be-
sonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermög-
lichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstüt-
zen.
b. gemäß (1) wendet die Gesell-
schaft Mittel anderen Körper-
schaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts gemäß § 58
Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirkli-
chung der in (1) genannten ge-
meinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken zu. Diese
Mittelzuwendung ist, wie sich aus
(2) a. und c. ergibt, nicht die einzi-
ge Art der Zweckverwirklichung.
c. gemäß (1) soweit es um die
Förderung der Volks- und Berufs-
bildung sowie die Förderung der
Forschung geht - betreibt die Ge-
sellschaft unter anderem durch die
betterplace academy
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätig-
keiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnüt-
zige Zwecke gemäß der AO ver-
folgen (ohne zwangsläufig steu-
erbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besse-
ren Einschätzung ihrer Aktivitä-
ten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträ-
gen und Schulungen, Organisati-
on von Kursen, Workshops, Ta-
gungen und Symposien, Erstel-
lung von Best-Practice-Listen, Ra-
tingsystemen, Vertrauensmecha-
nismen und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i.
S. von § 52 Abs. 2 AO von Funk-
tionsträgern und Mitarbeitern von
Organisationen und Körperschaf-
ten, die gemeinnützige Zwecke
gemäß der AO verfolgen (ohne
zwangsläufig steuerbegünstigt
oder in Deutschland domiziliert
zu sein), insbesondere zu digita-
len Themen: insbesondere im Be-
reich Fundraising, Finanzierung,
Kommunikation und Medien, Ad-
ministration, Strategie und Pro-
jektmanagement, Arbeits- und Or-
ganisationskultur, Ehrenamt und
digitaler Wandel durch Veran-
staltung von Kursen, Workshops,
Webinaren, Tagungen, Symposi-
en, sowie Schulungen (auch unter
Einbeziehung konkreter Fragestel-
lungen), so z.B. in Form von Bil-
dungsmaßnahmen für Funktions-
träger und Mitarbeiter, die u.a. die
Steigerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der
genannten gemeinnützigen Or-
ganisationen und Körperschaften
zum Ziel haben, und indem den
Funktionsträgern und Mitarbei-
tern eine direkte Aus- bzw. Wei-
terbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die
Mitarbeit in den Organisationen
gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Be-
trieb geeigneter Kommunikati-
onsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im ge-
nannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtun-
gen, die geeignete Bildungsmaß-
nahmen zu den genannten The-
men anbieten,
v. Durchführung und/oder Verga-
be von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwick-
lung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Finan-
zierung, Kommunikation und Me-
dien, Administration, Strategie
und Projektmanagement, Arbeits-
und Organisationskultur, Ehren-
amt und digitaler Wandel etc. und
zu ausgewählten Fragen der Digi-
talisierung der genannten Themen
und der Gesundheit.
vi. Evaluation und zeitnahe Ver-
breitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
d. gemäß (1) kann die Gesell-
schaft zur Verwirklichung eines
in (1) genannten gemeinnützi-
gen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecks Kooperationsleistungen
an andere Körperschaften, mit
denen sie planmäßig zusammen-
wirkt und die selbst die Voraus-
setzungen der §§ 51 bis 68 AO er-
füllen, erbringen.
e. gemäß (1) kann sich die Ge-
sellschaft zur Verwirklichung ei-
nes in (1) genannten gemeinnützi-
gen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecks allen Gesellschaften ih-
res Unternehmensverbundes (al-
so ihrer Alleingesellschafterin und
allen anderen Gesellschaften des
Unternehmensverbundes, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO selbst erfüllen) als Koopera-
tionspartner bedienen, mit denen
sie planmäßig zusammenwirkt. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Lampe, Björn, * ‒.‒.‒‒, Berlin |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
24.07.2024 |
a)
02.08.2024
Kruel |