Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tissen, Wladimir, Augsburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bieletzki, Frank Hubert, Salzhausen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.10.2024
Droste |
HRB 12368: bevo Vertriebsgesellschaft mbH, Vlotho, Industriestraße 18, 32602 Vlotho. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Gesellschaftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 375.000,00 EUR beschlossen. 400.000,00 EUR.
HRB 12368: bevo Vertriebsgesellschaft mbH, Vlotho, Industriestraße 18, 32602 Vlotho. zwei Schreibfehler von Amts wegen berichtigt:1)Unternehmensgegenstand: Handel mit Geräten und Zubehörteilen im Bereich Wassertechnik. 2)Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2016 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 04.07.2016 mit der SET Germany GmbH mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 12723) und der bevo Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 2056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12368: bevo Vertriebsgesellslchaft mbH, Vlotho, Industriestraße 18, 32602 Vlotho. Rechtschreibfehler von Amts wegen berichtigt:1) Firma: bevo Vertriebsgesellschaft mbH. 2) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2016 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 04.07.2016 mit der SET Germany GmbH mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 12723) und der bevo Holding GmbH mit Sitz Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 2056) verschmolzen.
HRB 12368: bevo Holding GmbH, Vlotho, Industriestraße 18, 32602 Vlotho. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: bevo Vertriebsgesellslchaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Geräten und Zubehörteilen im Bereich Wasertechnik. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2016 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 04.07.2016 mit der SET Grmany GmbH mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 12723) und der bevo Holding GmbH mit Sitz Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 2056) inverschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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