bfs-Bausysteme für Selberbauer GmbH, Deißlingen, Bismarckstr. 2, 78652 Deißlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
bfs-Bausysteme für Selberbauer GmbH, Deißlingen, Bismarckstr. 2, 78652 Deißlingen. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Vormals Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Jehle, Dieter, Deißlingen, * ‒.‒.‒‒; Trick, Gerhard, Rottweil, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
bfs-Bausysteme für Selberbauer GmbH, Deißlingen (Bismarckstr. 2, 78652 Deißlingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BfS-Gesellschaft für ökologisches Bauen mbH", Deißlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 470563) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.