HRB 712830: bibletunes gGmbH, Eimeldingen, Im Eulenspiegel 22 A, 79591 Eimeldingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
HRB 712830:bibletunes gGmbH, Eimeldingen, Im Eulenspiegel 22 A, 79591 Eimeldingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2015. Geschäftsanschrift: Im Eulenspiegel 22 A, 79591 Eimeldingen. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Verbreitung der Bibel und ihrer Inhalte für Jedermann. Die Gesellschaft dient außerdem als gemeinnützige Plattform und als Netzwerk für die Verbreitung der Bibel in der ganzen Welt durch folgende Dienstleistungen: Produktion von Audio- und Videopodcasts in allen Sprachen, Produktionen von Sendungen im TV, Schulungen, Seminare, Referate, Predigten rund um die Bibel, Entwicklung von Arbeitsmaterialien zu biblischen Themen, Ausbildung und Beratung von Sprechern und Mitarbeitern, Unterstützung von Bibelübersetzungen und deren Verbreitung, Unterstützung sozialer Projekte, deren Ziel die Verbreitung der Bibel und deren Inhalt ist. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kühlein, Detlef, Eimeldingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Kühlein, Salome, geb. Pantli, Eimeldingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "bibletunes e.V.", Eimeldingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 411820), gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.