Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Firma ist gemäß § 394 Absatz 1 und 4 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
07.05.2024
Deller |
9 |
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a)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.
b)
Infolge Auflösung der Gesellschaft sind die
eingetragenen Tatsachen zur Vertretung unrichtig
geworden.
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator:
biodyn Produktions Verwaltungs GmbH, Münchweiler
(Amtsgericht Zweibrücken HRB 30294)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator:
biodyn Import Verwaltungs GmbH, Wiggensbach
(Amtsgericht Kempten HRB 9881)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Persönlich haftender Gesellschafter und Liuqidator:
biodyn Verwaltungs GmbH, Wiggensbach
(Amtsgericht Kempten HRB 7857)
Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen:
Liquidator:
Gschwender, Herbert, Malveira da Serra (Portugal) /
Portugal, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens (1
IN 68/11) vom 09.11.2022 ist das Insolvenzverfahren mangels
Masse eingestellt. |
a)
10.01.2024
Gatzke
b)
Fall 9 |
biodyn GmbH & Co. KG, Münchweiler, Fritz-Claus-Str. 31, 66981 Münchweiler. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
biodyn Produktions GmbH & Co. KG, Münchweiler, Fritz-Claus-Str. 31, 66981 Münchweiler.Firma geändert, nun: biodyn GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: biodyn Verwaltungs GmbH, Wiggensbach (Amtsgericht Kempten HRB 7857), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2010 mit der biodyn GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiggensbach (Amtsgericht Kempten, HRA 4385) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
biodyn GmbH & Co. KG, Münchweiler, Fritz-Claus-Str. 31, 66981 Münchweiler.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: biodyn Import Verwaltungs GmbH, Wiggensbach (Amtsgericht Kempten HRB 9881), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2010 mit der biodyn Import GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiggensbach (Amtsgericht Kempten, HRA 8882) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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