biolitec AG, Jena, Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wurde am 15.03.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien/Österreich, Nr. FN 376788 a).
biolitec AG, Jena, Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Dr. Neuberger, Wolfgang, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 04.10.2012 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 30.08.2012 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.08.2012 mit der biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG mit dem Sitz in Wien (Handelsgericht Wien FN 376788 a) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
biolitec AG, Jena, Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena. Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG 1. Zum Registergericht ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes über eine grenzüberschreitende Verschelzung eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt: biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG, eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, mit dem Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Parkring 2, 1010 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 376788, als übernehmende Gesellschaft;biolitec AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handesregister B des Amtsgerichts Jena unter HRB 207823 mit Sitz in Jena unter der Geschäftsanschrift Otto-Schott-Straße 15, 07745 Jena, Deutschland, als übertragende Gesellschaft. 3. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sind wie folgt geregelt:Rechte der Gläubiger:Den Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits vor der Verschmelzung Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind und ist damit der Eintragung der Verschmelzung vorgelagert. Daneben existiert ein nachgelagerter Gläubigerschutz. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können sich unter der folgenden Adresse kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte einholen:biolitec AG Karin Böttcher Otto-Schott-Straße 15 07745 Jena Fax: 0049(0)3641/51953-33 E-Mail: ir@biolitec.de Recht der Aktionäre:Die Aktien an der übernehmenden Gesellschaft, der biolitec Unternehmensbeteiliungs I AG, werden anlässlich der Verschmelzung durchgeleitet und zur Abfindung der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG verwendet. Da alle Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft zustimmen werden, können alle Aktien der übernehmenden Gesellschaft zur Abfindung der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft verwendet werden. Da die bisherigen Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, der biolitec AG, im Zuge der Verschmelzung sämtliche Aktien der übernehmenden Gesellschaft, der biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG, übernehmen, vermindert sich deren jeweiliges Gesamtvermögen nicht. Unter Berücksichtigung des festgelegten Umtauschverhältnisses sowie der an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft auszukehrenden Aktien gewährt die übernehmende Gesellschaft zusätzlich zu den durchzuleitenden Aktien zum Spitzenausgleich (Ausgleich- von Differenz- und Restbeträgen) eine bare Zuzahlung in Höhe von EURO 2,35 für jede Aktie der übertragenden Gesellschaft, für die der jeweilige Aktionär allenfalls augrund des Umtauschverhältnisses von 10 zu 1 keine (zusätzliche) Aktie an der übernehmenden Gesellschaft erhält, weil das Ausmaß für die Gewährung einer (zusätzlichen) Aktie an der übernehmenden Gesellschaft nicht erreicht wird. Der maximale Gesamtbetrag der baren Zuzahlung wird mit zehn Prozent des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft festgelegt, das sind EURO 105.157,50. Die baren Zuzahlungen werden vom Treuhänder sofort nach Eintragung der Verschmelzung ins österreichische Firmenbuch Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien der übertragenden Gesellschaft ausgezahlt. Da es sich bei den durchgeleiteten und an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft ausgekehrten Aktien um bereits bestehende Aktien handelt, gewähren diese das Recht auf Beteiligung am Gewinn für das gesamte laufende Geschäftsjahr. Es gibt keine Besonderheiten, die eine Auswirkung auf dieses Recht haben. Für den Fall, dass ein Aktionär der biolitec AG bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Verschmelzung zur Niederschrift erklärt, macht die biolitec AG schon jetzt folgendes Abfindungsangebot: die biolitec AG verpflichtet sich, an jeden Aktionär, der in der außerordenlichen Hauptversammlung der biolitec AG am 30.08.2012 Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss zur Niederschrift erklärt, für jede Stückaktie einen Barbetrag in Höhe von je EURO 2,35 zu zahlen. Gem. § 72 UmwG soll der Umtausch von Aktien gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften über die Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft gem. §§ 73, 226 AktG erfolgen. Die Aufforderung die Aktien einzureichen, hat die Kraftloserklärung anzudrohen und auf die Genehmigung des Gerichts zu verweisen. Die Kraftloserklärung kann nur erfolgen, wenn die Aufforderung in der vorgeschriebenden Weise bekannt gemacht worden ist. Die Kraftloserklärung geschieht durch Bekanntmachung in den Geschäftsblättern. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden Aktien an der übernehmenden Gesellschaft ausgegeben. Die übertragende Gesellschaft biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Hausbroicher Straße 222, 47877 Willich, Deutschland zum Treuhänder gem. § 71 UmwG zum Empfang der auszukehrenden Aktien und der baren Zuzahlungen. Dem Treuhänder werden die auszukehrenden Aktien und die baren Zuzahlungen mit der Anweisung übergeben, diese Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien der übertragenden Gesellschaft an die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft zu übergeben beziehungsweise auszuzahlen. Die Minderheitengesellschafter, das heißt die Aktionäre können unter der folgenden Adresse kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte einholen:biolitec AG Karin BöttcherOtto-Schott-Straße 15 07745 Jena Fax: 0049(0)3641/51953-33 E-Mail: ir@biolitec.de.
biolitec AG, Jena, Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena. Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 01.07.2011 zum Handelsregister eingereicht worden.
biolitec AG, Jena, Otto-Schott-Str. 15, 07745 Jena. Bekanntmachung gem. Artikel 37 Abs. 5 SE-VO: Der Umwandlungsbericht des Vorstandes vom 10.11.2011 über die formwechselnde Umwandlung der biolitec AG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 207823) in die biolitec SE mit dem zukünftigen Sitz in Jena sowie die Bescheinigung des Sachverständigen gemäß Art. 37 Abs. 6 SE-VO vom 10.11.2011 ist zur Offenlegung zum Handelsregister eingereicht worden.