HRB 1892: biro gmbh, Krefeld, Alte Krefelder Straße 54, 47829 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dahlienstraße 30, 47800 Krefeld.
HRB 1892: biro gmbh, Krefeld, Alte Krefelder Straße 54, 47829 Krefeld. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geändert, nunmehr Liquidator: Rowan, Sabine, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Rowan, Susanne, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 1892: biro gmbh, Krefeld, Alte Krefelder Straße 54, 47829 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Rowan, William M., Kaufmann, Krefeld.
BIRO GmbH, Krefeld, Alte Krefelder Straße 54, 47829 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung hat am 04.02.2010 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 - künftig § 13 (Geschäftsführung und Vertretung). Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (künftig § 5) zu ändern. Neue Firma: biro gmbh. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung von und der Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere von und mit Werbemitteln. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.