bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten (Stockumer Str. 28, 58453 Witten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft (bioRuhr AG) am 23.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten (Stockumer Str. 28, 58453 Witten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.08.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2005 mitder Biotechnologie Ruhrgbiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft (bioRuhr AG) mit Sitz in Witten (AG Bochum HRB 8147) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten (Stockumer Str. 28, 58453 Witten). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs Aktiengesellschaft (bioRuhr AG), Witten, beim Handelsregister eingereicht.