biwamedia UG (haftungsbeschränkt), Homburg, La-Baule-Platz 16, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2012 mit der Copy-Shop Homburg Digitaldruck UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18502) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 11.07.2012 wirksam geworden.Der Rechtsträger ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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