bkc Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Donata Holding SE , Düsseldorf, am 27.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
bkc Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.09.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.09.2006 mit der Donata Holding SE mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HR B 53348) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bkc Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes und -vertrages vom 22.05.2006 und des Nachtrages vom 27.06.2006 zu diesem Vertrag sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 31.05.2006 und 27.06.2006 sowie der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2006 und 27.06.2006 mit der Consuma Holdings B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Amsterdam /Niederlande (registriert beim Handelsregister Kamer van Koophandel für Amsterdam unter Nr. 34233250) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bkc Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.03.2006 mit der Consuma Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. HRB 3670) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.