HRB 31286: blindwerk - neue medien gmbh, Rhodt unter Rietburg, Traminerweg 7, 76835 Rhodt unter Rietburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gartenstraße 1, 76835 Rhodt unter Rietburg.
HRB 31286: blindwerk - neue medien gmbh, Rhodt unter Rietburg, Gartenstraße 2 und 6, 76835 Rhodt unter Rietburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Traminerweg 7, 76835 Rhodt unter Rietburg.
blindwerk - neue medien gmbh, Rhodt unter Rietburg, Gartenstraße 2 und 6, 76835 Rhodt unter Rietburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 2 und 6, 76835 Rhodt unter Rietburg. Gegenstand des Unternehmens ist Dienstleistungen, Beratung, Vertrieb, Hosting, Mercandise und Schulung im Multimedia- und Internetbereich. Die Gesellschaft ist außerdem zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern, auch zum Erwerb oder zur Pacht von gleichartigen Unternehmen, zu Beteiligungen an solchen Unternehmen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Entzminger, Jan, Rhodt unter Rietburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der blindwerk - neue medien KG, Rhodt unter Rietburg (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30053) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.