bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München. Die Verschmelzung wurde am 21.07.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 138132).
bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der x-medial Bayern GmbH mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 138132) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München.Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), die Aufhebung des § 12 und die Umnummerierung der bisherigen §§ 13 und 14 zu §§ 12 und 13 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratungsleistungen aller Art, insbesondere auf betriebswirtschaftlichem, organisatorischem, kaufmännischem und technischem Gebiet für gewerbliche Unternehmen, vornehmlich des gewerblichen Mittelstandes unter besonderer Berücksichtigung des graphischen Gewerbes. Weiterhin Herausgabe, Verlag und Vertrieb von Fachliteratur im weitesten Sinne, einschließlich Formularen für das graphische Gewerbe, ferner Durchführung von Aufgaben werblicher Art und von Vermittlungsgeschäften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, kann sie erwerben oder pachten oder ihre Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann auch selbst Einrichtungen (insbesondere ein Rechenzentrum) schaffen, die zur Verwirklichung der Beratungsleistungen der Gesellschaft geeignet sind. Die fmg Fachverlag für Druck und Medien GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 3881) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.