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bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München (HRB 8024) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Friedrichstr. 22
80801 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 8024
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die bmg Beratung für Druck und Medien GmbH aus München war im Handelsregister München unter der Nummer HRB 8024 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die bmg Beratung für Druck und Medien GmbH ihren Standort nicht geändert. Die bmg Beratung für Druck und Medien GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 14.09.2011
Löschung

bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München. Die Verschmelzung wurde am 21.07.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 138132).

Calendar 20.07.2011
Veränderung

bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der x-medial Bayern GmbH mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 138132) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.09.2010
Veränderung

bmg Beratung für Druck und Medien GmbH, München, Friedrichstr. 22, 80801 München.Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), die Aufhebung des § 12 und die Umnummerierung der bisherigen §§ 13 und 14 zu §§ 12 und 13 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratungsleistungen aller Art, insbesondere auf betriebswirtschaftlichem, organisatorischem, kaufmännischem und technischem Gebiet für gewerbliche Unternehmen, vornehmlich des gewerblichen Mittelstandes unter besonderer Berücksichtigung des graphischen Gewerbes. Weiterhin Herausgabe, Verlag und Vertrieb von Fachliteratur im weitesten Sinne, einschließlich Formularen für das graphische Gewerbe, ferner Durchführung von Aufgaben werblicher Art und von Vermittlungsgeschäften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, kann sie erwerben oder pachten oder ihre Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann auch selbst Einrichtungen (insbesondere ein Rechenzentrum) schaffen, die zur Verwirklichung der Beratungsleistungen der Gesellschaft geeignet sind. Die fmg Fachverlag für Druck und Medien GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 3881) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

14.09.2011
Registervorgang

Löschung 09.09.2011