HRA 725714: bofrost* Altshausen GmbH & Co. KG, Altshausen, Max-Planck-Straße 3, 88361 Altshausen. Personenbezogene Daten (Firma, Sitz, Registerstelle) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: bofrost* Altshausen Verwaltungs-GmbH, Altshausen (Amtsgericht Ulm HRB 736146), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 4698: bofrost* Vertrieb 13 GmbH & Co. KG, Straelen, An der Oelmühle, 47638 Straelen. Altshausen. Der Sitz ist nach Altshausen (Amtsgericht Ulm, HRA 725714) verlegt.
HRA 725714: bofrost* Altshausen GmbH & Co. KG, Altshausen, Max-Planck-Straße 3, 88361 Altshausen. (Der Handel mit Tiefkühl-Lebensmitteln sowie sonstigen Produkten der bofrost*-Unternehmen sowie die Bereitstellung und Ausführung von damit verbundenen Dienstleistungen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Straelen (Amtsgericht Kleve HRA 4698) nach Altshausen verlegt. Bisher: "bofrost* Vertrieb 13 GmbH & Co. KG"; nun: Neue Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 3, 88361 Altshausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: bofrost* Josef H. Boquoi Verwaltungs Deutschland West GmbH, Straelen (Amtsgericht Kleve HRB 3752). Persönlich haftender Gesellschafter: bofrost* Vertrieb 13 Verwaltungs-GmbH, Straelen (Amtsgericht Kleve HRB 14863), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hallmann, Gundolf, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; van der Donk, Matthias, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.09.2017 Teile des Vermögens der bofrost* Josef H. Boquoi Deutschland West GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 1436) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.11.2017 wirksam geworden.
HRA 4698: bofrost* Vertrieb 13 GmbH & Co. KG, Straelen, An der Oelmühle, 47638 Straelen. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.11.2017 wirksam geworden.
HRA 4698: bofrost* Vertrieb 13 GmbH & Co. KG, Straelen, An der Oelmühle, 47638 Straelen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: bofrost* Josef H. Boquoi Verwaltungs Deutschland West GmbH, Straelen (Amtsgericht Kleve HRB 3752), mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.09.2017 Teile des Vermögens der bofrost* Josef H. Boquoi Deutschland West GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 1436) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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