bopp & emke GmbH, Bad Rappenau, Haller Ring 48, 74906 Bad Rappenau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bopp & metzler GmbH", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 102878) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bopp & emke GmbH, Bad Rappenau, Haller Ring 48, 74906 Bad Rappenau. Eintragung lfd. Nr. 4 Sp 6b) wird wie folgt ergänzt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und Änderung vom 22.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2013 und 22.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bopp & metzler GmbH", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 102878) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
bopp & emke automotive service GmbH, Untereisesheim, (Haller Ring 48, 74906 Bad Rappenau).Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2008 mit Nachtrag vom 17.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: bopp & emke GmbH. Sitz verlegt; nun: Bad Rappenau. Gegenstand geändert; nun: Industrieberatung und Großhandel mit Metallbauteilen. Bestellt als Geschäftsführer: Bopp, Brigitte, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.