HRA 125675: brandmauer-nord GmbH & Co. KG, Hamburg, Wendenstraße 379, 20537 Hamburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 125675: brandmauer-nord GmbH & Co. KG, Hamburg, Wendenstraße 379, 20537 Hamburg. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 125675: brandmauer-nord GmbH & Co. KG, Hamburg, Wendenstraße 379, 20537 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schmidtke, Björn Harald Lothar, Kükels, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma brandmauer-nord e.K. in Bad Schwartau (Amtsgericht Lübeck HRA 7680 HL) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.