HRA 12098: brands-in-motion GmbH & Co. KG, Duisburg, Mündelheimer Straße 55, 47259 Duisburg. Krefeld. Geschäftsanschrift: Engerstraße 90, 47800 Krefeld. Der Sitz ist nach Krefeld (jetzt Amtsgericht Krefeld, HRA 7211) verlegt.
HRA 7211: brands-in-motion GmbH & Co. KG, Krefeld, Engerstraße 90, 47800 Krefeld. (Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen im Sinne der Unternehmensberatung, mit den Schwerpunkten Markenaufbau- und Markenführung, klassischer Marketingberatung und Promotion, sowie der nationale und internationale Groß-, Einzel- und Onlinehandel von Waren aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Engerstraße 90, 47800 Krefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung, jetzt Persönlich haftender Gesellschafter: WinkeKatze Verwaltungs GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 19040), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg, HRA 12098) nach Krefeld verlegt.
HRA 12098: brands-in-motion GmbH & Co. KG, Duisburg, Mündelheimer Straße 55, 47259 Duisburg. (Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen im Sinne der Unternehmensberatung, mit den Schwerpunkten Markenaufbau- und Markenführung, klassischer Marketingberatung und Promotion, sowie der nationale und internationale Groß- und Einzel- und Onlinehandel von Waren aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Straße 55, 47259 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: WinkeKatze Verwaltungs GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 29110), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der brands-in-motion GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 21598) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.