bridihouse GmbH, Duisburg, Paul-Rücker-Str. 66, 47059 Duisburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HSA GmbH Service und Adminstration Gesellschaft auf dem Hands-, Finanz- und Immobiliensektor am 27.04.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
bridihouse GmbH, Duisburg, Paul-Rücker-Str. 66, 47059 Duisburg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Paul-Rücker-Str. 66, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.12.2009 mit der HSA GmbH Service und Administration Gesellschaft auf dem Handels-, Finanz- und Immobiliensektor mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 5969) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.