PR 30179: bsm² Breit.Schuler.Merkel Beratende Ingenieure PartGmbB, Kaiserslautern (Schumannstraße 1, 67655 Kaiserslautern). Partnerschaft. Gegenstand: a) Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Beratende Ingenieure. Die Partnerschaft befasst sich insbesondere mit dem Betrieb eines Ingenieur- und Bausachverständigenbüros für Bauwerksanalytik, IST-Zustandsbewertung, Qualitätssicherung, Betontechnologie, gutachterliche Stellungnahmen, Instandsetzungsplanung, Fachplanung im Trinkwasserbereich und Baubegleitung bzw. -überwachung. b) Die Partnerschaft ist berechtigt, alle übrigen Geschäfte und Tätigkeiten vorzunehmen, welche die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs ist. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Prof. Dr. Ing. Breit, Wolfgang, Beratender Ingenieur, Aachen, * ‒.‒.‒‒; M. Eng. Merkel, Melanie, Beratende Ingenieurin, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. (FH) Schuler, Frank, Beratender Ingenieur, Mutterstadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der bsm² GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32655) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32655: bsm² GmbH, Kaiserslautern, Schumannstraße 1, 67655 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 im Wege des Formwechsels in die bsm² Breit.Schuler.Merkel Beratende Ingenieure PartGmbB mit Sitz in Kaiserslautern umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Zweibrücken, PR 30179) am 18.11.2020 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32655: bsm² GmbH, Kaiserslautern, Schumannstraße 1, 67655 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Metzler, Karl-Heinz, Bornheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32655: bsm² GmbH, Kaiserslautern, Schumannstraße 1, 67655 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2019. Geschäftsanschrift: Schumannstraße 1, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Ingenieur- und Bausachverständigenbüros für Bauwerksanalytik, IST-Zustandsbewertung, Qualitätssicherung, Betontechnologie, gutachterliche Stellungnahmen, Instandsetzungsplanung, Fachplanung im Trinkwasserbereich und Baubegleitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Breit, Wolfgang, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Merkel, Melanie, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. (FH) Metzler, Karl-Heinz, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. (FH) Schuler, Frank, Mutterstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.