HRB 733838: bsp-plan GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 34, 74564 Crailsheim.
HRB 733838: bsp-plan GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Pregitzer, Jochen, Ellwangen Jagst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 733838: bsp-plan GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Einzelprokura: Pregitzer, Jochen, Ellwangen Jagst, * ‒.‒.‒‒.
HRB 733838: bsp-plan GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Keitel, Steffen, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 733838: bsp-plan GmbH, Crailsheim, Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2016. Geschäftsanschrift: Roßfelder Straße 39, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Die Beratung von Baufirmen und Bauherren, die Bauplanung insbesondere von Fertigteilen, die Erstellung von statischen Berechnungen, Schulung und Beratung für Bausoftware insbesondere CAD Programme, die Erstellung von Ausschreibungen, die Vermittlung von Bauaufträgen im Gesamten oder in Teilleistungen, die Durchführung von Bauleitungs- und Bauüberwachungsaufgaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zuber, Laurenz, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Keitel, Steffen, Wolpertshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "bsp-plan GmbH & Co. KG", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 721386) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.