HRB 57712: business angel Beratungs- und Fondsverwaltungs-GmbH, Hannover, Bödekerstraße 69, 30161 Hannover. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 57712: business angel Beratungs- und Fondsverwaltungs-GmbH, Hannover, Bödekerstraße 69, 30161 Hannover. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Prof. Dr. Stedler, Heinrich, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 57712:business angel Beratungs- und Fondsverwaltungs-GmbH, Hannover, Bödekerstraße 69, 30161 Hannover.Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Günter, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
business angel Fondsverwaltungs GmbH, Hannover, Bödekerstraße 69, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: business angel Beratungs- und Fondsverwaltungs-GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Günter, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
business angel Fondsverwaltungs GmbH, Hannover, Bödekerstraße 69, 30161 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 samt Ergänzungsurkunde vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der 3 B Beratung für Beteiligungen und Börsengang GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 54025) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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