HRB 13609: buttler architekten GmbH, Rostock, Buchbinderstraße 2, 18055 Rostock. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Rosenfeld, Tobias, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13609: buttler architekten GmbH, Rostock, Am Schwibbogen 2, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Buchbinderstraße 2, 18055 Rostock.
HRB 13609: buttler architekten GmbH, Rostock, Am Schwibbogen 2, 18055 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Kutz, Markus-Christian, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13609: buttler architekten GmbH, Rostock, Am Schwibbogen 2, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2016. Geschäftsanschrift: Am Schwibbogen 2, 18055 Rostock. Gegenstand: die Erbringung von Planungs-, Architektur-, Ingenieur-, Design- und Sachverständigenleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Buttler, Maik, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Buttler, Maik, Rostock unter der Firma buttler architekten e.K. in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 4005) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2016.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.