c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Köln, Köln (Am Bornbach 9, 22848 Norderstedt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden c.a.r.u.s. High Performance Information Technology GmbH am 12.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Köln, Köln (Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.09.2007 mit der c.a.r.u.s. Retail Information Technology GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 4580 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Köln, Köln (Maria-Hilf-Str. 15-17, 50677 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.09.2007 mit der c.a.r.u.s. High Performance Information Technology GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 4732 NO) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
c.a.r.u.s. Information Technology GmbH Köln, Köln (Bornbarch 9, 22848 Norderstedt). Nicht mehr Geschäftsführer: Lony, Gerd.