HRB 4906 NP: cFounders GmbH, Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 74, 16816 Neuruppin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.02.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30486) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 4906 NP: cFounders GmbH, Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 74, 16816 Neuruppin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2019 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die comforte AG mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30486) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 4906 NP: cFounders GmbH, Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 74, 16816 Neuruppin. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Roßbach, Michael
HRB 4906 NP: comForte GmbH, Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 74, 16816 Neuruppin. Firma: cFounders GmbH. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert.
HRB 4906 NP: comForte GmbH, Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 74, 16816 Neuruppin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag in den §§ 11 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht), 12 (Austritt aus der Gesellschaft), 13 (Anteilsübergang kraft Erbfolge), 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 15 (Abfindung) geändert sowie um § 14a (Anteilsübertragung anstelle der Einziehung) ergänzt worden.
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