HRB 123228: carmoto tectum GmbH, Hamburg, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg. Aufgrund der in der Satzung vom 06.07.2018 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist durch Beschluss der Geschäftsführung vom 12.12.2018 die Erhöhung des Stammkapitals um 13.668,00 EUR auf 287.024,00 EUR durch Bareinlage durchgeführt. Durch Beschlüsse der Geschäftsführung vom 12.12.2018 und 28.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) geändert. Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt nunmehr noch 11.761,00 EUR.
HRB 123228: carmoto tectum GmbH, Hamburg, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3, 10 und 11 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.965,00 EUR auf 291.989,00 EUR beschlossen.
HRB 123228: carmoto tectum GmbH, Hamburg, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), sowie die Ergänzung um § 3 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2018) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 19.071,00 EUR auf 273.356,00 EUR beschlossen. Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem 19.10.2018 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt jedoch höchstens um EUR 25.429,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018).
HRB 123228: carmoto tectum GmbH, Hamburg, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KUnited Kennzeichen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 144758) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 123228: carmoto tectum GmbH, Hamburg, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 31.785,00 EUR auf 254.285,00 EUR beschlossen.
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