HRB 111620 B: Carpona Financial Services GmbH, Berlin, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile).
HRB 111620 B: Carpona Financial Services GmbH, Berlin, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin. Geschäftsführer: 4. Brucks, Richard, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 12a (Sonderregelung für den Fall der Einziehung im Todesfall), § 12b (Auszeit aufgrund langwierige Krankheit, Pflegebedürftigkeit enger Familienangehöriger), § 12c (Nichterbringung der Arbeitsleistung), § 12d (Freiwilliges Ausscheiden), § 12e (Allgemeine Klausel) und § 12f (Unternehmensbewertung).
HRB 111620 B: Carpona Financial Services GmbH, Berlin, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin. Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Schwardtmann, Manuel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Carpona Financial Services GmbH, Berlin, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Schwardtmann, Manuel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Carpona Financial Services GmbH, Berlin, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fairplay Financial Concepts UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 131822 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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