HRA 202139: cf Norden e.K., Norden, Bahnhofstr. 1a, 26506 Norden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (Az. 509 IN 6/20) vom 06.04.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRA 202139: cf Norden e.K., Norden, Bahnhofstr. 1a, 26506 Norden. (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Fitnessstudios und damit zusammenhängende Geschäfte.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 1a, 26506 Norden. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Hildebrand, Lars, Norden, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der cf Norden UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Norden (Amtsgericht Aurich, HRB 202966) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.