Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mehrle, Paul-Sebastian, Barcelona/Spanien /
Spanien, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Majer, Christof, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
06.05.2024
Schwarz |
11 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 14.1
(Abfindungsguthaben) beschlossen. Weiterhin wurden die
Ziffern 10 (Verfügungen), 11 (Erbfolge) und 12 (Einziehung
von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages ersatzlos
aufgehoben. |
a)
08.03.2024
Ball-Hufschmidt |
HRB 19187: cisbox GmbH, Solingen, Brühler Str. 58, 42657 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2022 mit der ciscube GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 27333) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19187: cisbox GmbH, Solingen, Brühler Str. 58, 42657 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021/02.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2021 mit der VAS Value Added Solutions GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 31802) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19187: cisbox GmbH, Solingen, Brühler Str. 58, 42657 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2019 mit der cisbox GmbH mit Sitz in Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart, HRB 726841) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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