HRB 5405: ckc ag, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 13, 38122 Braunschweig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CGI Deutschland B.V. & Co. KG am 12.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Der mit der CGI Deutschland Ltd. & Co. KG (nach Änderung der Firma "CGI Deutschland B.V. & Co. KG") als herrschendem Unternehmen am 21.12.2018 abgeschlossene Betriebspachtvertrag ist aufgrund der wirksamen Verschmelzung von Rechts wegen beendet.
HRB 5405: ckc ag, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 13, 38122 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als jeweils übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 mit - der ckc advanced it GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 207213) und - der ckc projektmanagement services GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 204394) verschmolzen. Verschmelzungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger sind gemäß § 62 Absatz 1 und 4 Umwandlungsgesetz (= UmwG) entbehrlich. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 5405: ckc ag, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 13, 38122 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der CGI Deutschland B.V. & Co. KG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart, HRA 732235) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 5405: ckc ag, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 13, 38122 Braunschweig. Beim Handelsregister ist ein Entwurf über einen Verschmelzungsvertrages eingegangen, wonach zunächst die ckc advanced it GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 207213) und die ckc projektmanagement services GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 204394) als übertragende Rechtsträger auf die ckc AG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 5405) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden sollen und anschließend soll die ckc AG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 5405) als übertragender Rechtsträger auf die CGI Deutschland B.V. & Co. KG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 732235) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden.
HRB 5405: ckc ag, Braunschweig, Am Alten Bahnhof 13, 38122 Braunschweig. Mit der CGI Deutschland Ltd. & Co. KG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart, HRA 732235) als herrschendem Unternehmen ist am 21.12.2018 ein Betriebspachtvertrag abgeschlossen worden. Dem Betriebspachtvertrag haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften jeweils am 21.12.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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