HRB 8146:click-and-stone Deutschland GmbH, Anröchte, Gabbenweg 1, 59609 Anröchte.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schotterwerk Rinsche GmbH mit Sitz in Anröchte am 25.11.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8146:click-and-stone Deutschland GmbH, Anröchte, Gabbenweg 1, 59609 Anröchte.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der Schotterwerk Rinsche GmbH mit Sitz in Anröchte (Amtsgericht Paderborn HRB 8901) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
click-and-stone Deutschland GmbH, Anröchte (Gabbenweg 1, 59609 Anröchte). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2006. Gegenstand: Die Herstellung und der Handel von Steinplatten mit Clicksystem. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rinsche, Heinrich, Anröchte, * ‒.‒.‒‒; Rinsche, Wilhelm, Anröchte, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.