Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Afscharian, Faraz, Rheine, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.12.2022
Hörbelt |
HRA 8567: comdatis it-consulting GmbH & Co. KG, Ahaus, Deventer Weg 8, 48683 Ahaus. Einzelprokura: Afscharian, Faraz, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRA 8567: comdatis it-consulting GmbH & Co. KG, Ahaus, Deventer Weg 8, 48683 Ahaus. Eintragung vom 11.10.2018 in Spalte 5 b) von Amts wegen berichtigt: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, des Markus Olbring e.K. (Amtsgericht Coesfeld HRA 8564), am 05.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 8567: comdatis it-consulting GmbH & Co. KG, Ahaus, Deventer Weg 8, 48683 Ahaus. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, des Markus Olbring e.K. (Amtsgericht Coesfeld HRA 8567), am 05.10.2018 wirksam geworden.
HRA 8567: comdatis it-consulting GmbH & Co. KG, Ahaus, Deventer Weg 8, 48683 Ahaus. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Olbring, Markus, Ahaus, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Markus Olbring e.K. in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRA 8564) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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