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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Zwick, Jonas, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.04.2023
Heinrich
b)
Fall 27 |
19 |
c)
Gegenstand zu der Eintragung vom
23.07.2018 zu lfd. Nr. 1 von Amts wegen
ergänzt, nun:
die Entwicklung, der Vertrieb und die
Bereitstellung zur Nutzung von Software
und Hardware, das Management von
Projekten sowie die Beratung,
Projektierung, Projektdurchführung und
Schulung im Bereich moderner
Informationstechnologien im In- und
Ausland. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 08.03.2023 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 4 (Grundkapital), 5 (Aktien), 14 (Ort und
Einberufung), 15 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)
und 16 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. |
a)
30.03.2023
Heinrich
b)
Fall 26 |
18 |
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2.997.544,00
EUR |
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a)
Auf Grund der in der Satzung vom 12.07.2022 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
15.000,00 EUR auf 2.997.544,00 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.09.2022 ist die Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes
Kapital) geändert.
b)
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 12.07.2022 (Genehmigtes Kapital
2022/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch
1.460.000,00 EUR. |
a)
14.11.2022
Heinrich
b)
Fall 25 |
17 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 12.07.2022 hat die Neufassung
der Satzung beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
12.07.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 11.07.2027
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.475.000,00
EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Die Ermächtigung vom 17.05.2018 (Genehmigtes Kapital
2018/I) ist aufgehoben.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12.07.2022 um bis zu 1.175.000,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2022/I). Das bedingte Kapital dient der
Gewährung von Bezugs- und/oder Wandlungsrechten an die
Inhaber von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12.07.2022 um bis zu 119.000,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2022/II). Das bedingte Kapital dient den
Inhabern von Aktienoptionen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses vom 12.07.2022 im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2022 in den Erwerbszeiträumen von der
Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf
Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die
Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien
gewährt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2022
geändert, nun:
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.08.2019 um bis zu 176.800,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2019/I). Das bedingte Kapital dient der
Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 13.08.2019 an Mitglieder des
Vorstandes bis zum 30.09.2023 gewährt werden. |
a)
14.09.2022
Heinrich
b)
Fall 24 |
16 |
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2.982.544,00
EUR |
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a)
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 17.05.2018
erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018/I) ist die
Erhöhung des Grundkapitals um 24.000,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.07.2022 ist die
Satzung in § 4 (Höhe und Aufteilung des Grundkapitals)
geändert.
b)
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 17.05.2018 (Genehmigtes Kapital
2018/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch
259.500,00 EUR. |
a)
29.08.2022
Heinrich
b)
Fall 23 |