HRB 10653: comitas GmbH, Passau, Innstraße 71, 94036 Passau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maly, Gabriele, Neuburg a. Inn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Thieringer, Thomas, Neuhaus am Inn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Maly, Gabriele, Neuburg am Inn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10653: comitas GmbH, Passau, Innstraße 71, 94036 Passau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2019. Geschäftsanschrift: Innstraße 71, 94036 Passau. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Pflegedienstes mit der Aufgabe der Pflege, Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bruckner, Thomas, Passau, * ‒.‒.‒‒; Maly, Gabriele, Neuburg a. Inn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens comitas Pflegedienst e.K. mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRA 13233) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.